Akademische
Gesundheitsberufe

Spezialkurs für Akademische Gesundheitsberufe
Berufssprachliche Vorbereitung auf Niveau C1 für die Anerkennung von Berufsabschlüssen

Unser Spezialmodul ist maßgeschneidert für Fachkräfte im akademischen Gesundheitsbereich und legt den Schwerpunkt auf die berufsbezogenen Sprachkenntnisse im Rahmen des Anerkennungsverfahrens für folgende akademische Gesundheitsberufe:

  • Humanmedizinerinnen und Humanmediziner
  • Zahnmedizinerinnen und Zahnmediziner
  • Pharmazeutinnen und Pharmazeuten

Voraussetzungen:
Dieser Kurs richtet sich an zugewanderte Personen, die:

  • Sprachkenntnisse, wie zum Beispiel Fachsprachprüfungen, erwerben möchten.
  • Sich im Anerkennungsverfahren ihres Berufsabschlusses befinden und eine Prüfung zum Nachweis berufsbezogener Kenntnisse benötigen.
  • Ein abgeschlossenes Studium in Humanmedizin, Zahnmedizin oder Pharmazie im Heimatland absolviert haben.
  • Die Tätigkeit als Ärztin/Arzt, Zahnärztin/Zahnarzt oder Apothekerin/Apotheker in Deutschland aufnehmen möchten.
  • Ein Zeugnis über Deutschkenntnisse auf dem Sprachniveau B2 (idealerweise B2+) nach dem GER vorweisen können.
  • Bei den zuständigen Landesbehörden einen Antrag auf Approbationserteilung stellen möchten.

Kostenzusammensetzung:

  • Für Teilnehmer, die Leistungen gemäß SGB II beziehen und einen gültigen Berechtigungsschein des Jobcenters vorlegen, ist die Teilnahme kostenfrei.
  • Berufstätige Teilnehmer können eine Förderung beim BAMF beantragen. Abhängig von weiteren Voraussetzungen, wie dem zu versteuernden Jahreseinkommen, kann ein Kostenbeitrag von 2,46  Euro pro Unterrichtseinheit anfallen.


Anmeldung und Voraussetzungen:
Zur Teilnahme am Kurs benötigen Sie eine Berechtigung, die Sie von Ihrem Arbeitsvermittler oder Ihrer Arbeitsvermittlerin bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter erhalten. Danach können Sie sich für ein Vorgespräch und einen Einstufungstest bei uns anmelden.

Erforderliche Unterlagen:

  • B2-Zertifikat von der Telc GmbH
  • Teilnahmeberechtigung des Jobcenters oder der Agentur für Arbeit
  • Falls zutreffend, Ihren Bewilligungsbescheid (ALG II, Asyl-BG)

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf

Antonina Knack
Berufssprachkurse
08:00-16:00 (Mo-Fr)