BAMF-Integrationskurse:
Termine BAMF-Integrationskurse starten regelmäßig in den verschiedenen Modulen sowohl in Rastatt als auch in Baden-Baden.
Anerkannte Kurse des Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Sprachniveau A 1
A 1.1 Modul 1 - 100 Unterrichtseinheiten
A 1.2 Modul 2 - 100 Unterrichtseinheiten
Sprachniveau A 2
A 2.1 Modul 3 - 100 Unterrichtseinheiten
A 2.2 Modul 4 - 100 Unterirchtseinheiten
Sprachniveau B 1
B 1.1 Modul 5 - 100 Unterrichtseinheiten
B 1.2 Modul 6 - 100 Unterrichtseinheiten
Orientierungskurs Grundstufe A1-B1 (Integrationskurse) Der Orientierungskurs ist der abschließende Teil des Integrationskurses. Er vermittelt Grundkenntnisse über den deutschen Staat sowie Gesellschaft und Geschichte und umfasst 100 Stunden.
Termine für o.g. Integrationskurse finden regelmäßig statt.
Berechtigt zur Teilnahme sind:
alle Spätaussiedler/innen und neu zugewanderte Menschen mit auf Dauer angelegtem Aufenthaltsstatus, Ausländer/innen, die bereits länger in Deutschland leben, Unionsbürger/innen sowie besonders integrationsbedürftige Deutsche, Asylbewerber/innen mit guter Bleibeperspektive, Geduldete mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG sowie Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG.
Verpflichtet (durch die Ausländerbehörde/ Landratsamt) zur Teilnahme sind:
neu zugewanderte Menschen, die sich nicht auf einfache Art in deutscher Sprache mündlich verständigen können bzw. die noch nicht über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen, Ausländer/innen, die besonders integrationsbedürftig sind und von der Ausländerbehörde zur Teilnahme aufgefordert werden, Ausländer/innen, die Leistungen nach SGB II beziehen und von den Trägern der Grundsicherung zur Teilnahme aufgefordert werden.
Seit dem 01.01.2017 können auch Asylbewerber/innen mit guter Bleibeperspektive, Geduldete mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG sowie Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG durch die Träger der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu einem Integrationskurs verpflichtet werden.